Kostenlos · ohne Anmeldung · nichts wird gespeichert

E-Rechnung kostenlos erstellen

Formular ausfüllen, Format wählen, fertig: Du erhältst eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung, die vor dem Download mit dem offiziellen KoSIT-Validator geprüft wurde.

  • XRechnung 3.0 (CII oder UBL) oder ZUGFeRD-PDF
  • Prüfung mit KoSIT, Mustang und veraPDF
  • Ohne Anmeldung – nichts wird gespeichert
Format
Rechnung

Die Referenz, die dein Kunde dir genannt hat (bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID).

Rechnungssteller (du)

Ohne USt-IdNr. sind Steuernummer und Handelsregistereintrag nötig – sonst lässt sich der Rechnungssteller in der E-Rechnung nicht eindeutig erkennen.

Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer erstellt und enthält den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Rechnungsempfänger
Positionen
  1. Position 1

Netto
–
USt.
–
Gesamt
–

Vorschau – die verbindlichen Beträge berechnet die Prüfung.

Bankverbindung

Deine Angaben werden nur zum Erstellen oder Prüfen verarbeitet und danach verworfen – es wird nichts gespeichert. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

So funktioniert es

  1. Ausfüllen

    Rechnungssteller, Empfänger, Positionen und Bankverbindung eintragen.

  2. Format wählen

    ZUGFeRD als PDF oder XRechnung als XML in CII oder UBL.

  3. Prüfen lassen

    Die Datei wird mit dem KoSIT-Validator geprüft, bei ZUGFeRD zusätzlich das PDF/A-3.

  4. Herunterladen

    Nur eine gültige Datei wird ausgeliefert – danach wird alles verworfen.

XRechnung oder ZUGFeRD?

  • ZUGFeRD

    Ein PDF, das Menschen lesen können, mit den Rechnungsdaten als XML im Anhang (Profil EN 16931). Praktisch, wenn dein Kunde die Rechnung auch ansehen möchte.

  • XRechnung

    Eine reine XML-Datei nach dem deutschen Standard XRechnung 3.0, wahlweise in der Syntax CII oder UBL. Öffentliche Auftraggeber erwarten meist dieses Format und eine Leitweg-ID.

  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € im Jahr 2026 E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zum Ausstellen für alle übrigen Unternehmen im B2B-Geschäft.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

E-Rechnung →

Gut zu wissen

  • Unterstützt werden Rechnungen in Euro zwischen Unternehmen in Deutschland – mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer oder als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
  • Reverse-Charge und Lieferungen ins Ausland folgen später.
  • Die Rechnung selbst (PDF und XML) wird auf Deutsch erstellt.
  • Für den Inhalt der Rechnung – etwa Leistungsbeschreibung und Steuersatz – bist du selbst verantwortlich.

Häufige Fragen

Ist der E-Rechnungs-Generator wirklich kostenlos?

Ja. Du brauchst kein Konto und keine Anmeldung. Pro Stunde kannst du eine begrenzte Zahl von Rechnungen erstellen, um Missbrauch zu verhindern.

Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?

Nein. Die Angaben werden nur verarbeitet, um die Datei zu erzeugen und zu prüfen, und danach verworfen. Bewahre die heruntergeladene Datei selbst auf.

Wie wird die E-Rechnung geprüft?

Mit dem offiziellen Validator der KoSIT (XRechnung 3.0) und dem Mustang-Validator; bei ZUGFeRD prüft veraPDF zusätzlich das PDF/A-3. Nur wenn alle Prüfungen bestehen, startet der Download.

Welches Format soll ich wählen?

Wenn dein Kunde nichts vorgibt, ist ZUGFeRD oft die einfachste Wahl, weil das PDF auch lesbar ist. Verlangt dein Kunde eine XRechnung – etwa als öffentlicher Auftraggeber –, wähle XRechnung und trage die Leitweg-ID als Käuferreferenz ein.

Kann ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung erstellen?

Ja. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können – und dürfen freiwillig E-Rechnungen ausstellen. Setze dazu das Häkchen „Ich bin Kleinunternehmer“: Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis nach § 19 UStG erstellt. Damit die E-Rechnung die Prüfung besteht, brauchst du eine USt-IdNr. oder – ohne USt-IdNr. – Steuernummer und Handelsregistereintrag.

Die Werkzeuge erzeugen und prüfen Dateien nach der Norm EN 16931. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung; für die Angaben auf der Rechnung bist du selbst verantwortlich.