Altersvorsorge für Selbstständige: Pflichten, Möglichkeiten und Steuervorteile 2026

Die meisten Selbstständigen in Deutschland sind nicht automatisch rentenversichert und müssen selbst vorsorgen. Einige Berufe – etwa Lehrkräfte, Hebammen, Pflegekräfte und eingetragene Handwerker – sind dagegen pflichtversichert. Hier erfährst du, ob du zahlen musst, was die gesetzliche Rente 2026 kostet und wie du Rürup-Rente, ETF und das ab 2027 geförderte Altersvorsorgedepot kombinierst.

Bin ich als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?

Grundsätzlich sind Selbstständige in Deutschland nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. § 2 SGB VI nennt aber Gruppen, für die eine Pflicht besteht – meist, weil sie typischerweise schutzbedürftig sind. Für Kammerberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater gibt es stattdessen eigene Versorgungswerke mit Pflichtmitgliedschaft.

Wichtig: Die Pflicht besteht kraft Gesetzes, nicht erst durch eine Anmeldung. Du musst dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit selbst bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Wer das versäumt, riskiert Nachforderungen für bis zu vier Jahre rückwirkend – bei Vorsatz sogar länger.

§ 2 SGB VI; Auswahl der wichtigsten Gruppen
GruppePflicht in der RentenversicherungHinweis
Lehrer, Dozenten, Trainer, Coaches, Erzieherja, wenn ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmergilt auch für Sprachlehrer, Yogalehrer, Nachhilfe
Hebammen und Entbindungspflegerja–
Pflegepersonen (Kranken-, Alten-, Kinderpflege)ja, wenn ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer–
Handwerker in der Handwerksrolleja (zulassungspflichtiges Handwerk)Befreiung auf Antrag nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen
Künstler und Publizistenja, über die Künstlersozialkassedu zahlst nur die Hälfte
Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeberja, wenn ohne versicherungspflichtigen ArbeitnehmerBefreiung für Existenzgründer bis 3 Jahre möglich
IT-Freelancer, Designer, Berater mit mehreren Kundenneinfreiwillig oder privat vorsorgen

Was kostet die Pflichtversicherung 2026?

Rentenversicherungspflichtige Selbstständige zahlen den Beitrag von 18,6 % allein. Ohne Einkommensnachweis zahlst du den Regelbeitrag, der aus der Bezugsgröße berechnet wird: 2026 sind das 735,63 € im Monat. Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach Aufnahme der Tätigkeit kannst du den halben Regelbeitrag von 367,82 € wählen.

Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du auf Antrag einkommensgerecht 18,6 % deines Gewinns laut letztem Einkommensteuerbescheid – mindestens 112,16 €, höchstens 1.571,70 € im Monat (Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € monatlich). Beispiel: Eine selbstständige Yogalehrerin mit 18.000 € Gewinn im Jahr zahlt 18,6 % von 1.500 € = 279 € im Monat statt 735,63 €.

Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sollten zusätzlich prüfen, ob nicht sogar Scheinselbstständigkeit vorliegt – dann wäre der Auftraggeber als Arbeitgeber beitragspflichtig.

Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung

Bist du nicht pflichtversichert, kannst du freiwillig Beiträge zahlen – 2026 zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat, in beliebiger Höhe und auch mit Pausen. Beiträge für ein Jahr kannst du bis zum 31. März des Folgejahres zahlen. Jeder Beitrag bringt Entgeltpunkte: Ein Jahresbeitrag in Höhe des Regelbeitrags (8.827,56 €) ergibt rund 0,9 Entgeltpunkte, das sind nach dem seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 € etwa 38 € Monatsrente – lebenslang und mit späteren Rentenanpassungen.

Der Haken: Freiwillige Beiträge sichern in der Regel keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, weil dafür drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig sind. Wer das will, kann innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit die Pflichtversicherung auf Antrag wählen (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Dann gelten die Pflichtbeiträge wie oben – und ein späterer Austritt ist nicht mehr möglich.

  • Vorteile: Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenschutz (bei Pflichtversicherung), Reha-Leistungen, Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner, Inflationsanpassung.
  • Nachteile: keine Kapitalauszahlung, keine Vererbbarkeit außer Hinterbliebenenrente, Rendite abhängig von der Rentenpolitik.
  • Steuer: Beiträge sind innerhalb des Höchstbetrags voll als Sonderausgaben abziehbar.

Rürup-Rente (Basisrente): Steuervorteil für Selbstständige

Die Basisrente, nach ihrem Erfinder oft Rürup-Rente genannt, ist eine private Rentenversicherung oder ein Fondsprodukt mit lebenslanger Rente, die steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt wird. 2026 kannst du bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung abziehen – zu 100 %. Beiträge zur gesetzlichen Rente oder einem Versorgungswerk werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet.

Im Gegenzug ist die Rente später steuerpflichtig: Bei Rentenbeginn 2026 zu 84 %, für spätere Jahrgänge steigt der Anteil schrittweise bis 2058 auf 100 %. Die Basisrente ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar (außer über eine Hinterbliebenenabsicherung) und wird als lebenslange Rente ausgezahlt, frühestens ab 62.

Beispiel: Ein IT-Freelancer mit 70.000 € Gewinn zahlt 8.000 € im Jahr in eine Basisrente. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 40 % senkt das seine Einkommensteuer um etwa 3.200 €; netto kosten ihn die 8.000 € damit rund 4.800 €. Für Gründer mit niedrigem Gewinn und geringer Steuerlast ist der Vorteil deutlich kleiner.

ETF-Sparplan und private Vorsorge: flexibel, aber ohne Förderung

Viele Selbstständige setzen auf einen breit gestreuten ETF-Sparplan. Er ist jederzeit kündbar, die Rate lässt sich in schwachen Monaten aussetzen, und im Notfall kommst du an das Geld. Steuerlich gibt es bei der Einzahlung keinen Vorteil; Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung).

Die Kehrseite der Flexibilität: Das Geld ist nicht vor dem Zugriff im Notfall geschützt – weder vor dir selbst noch vor Gläubigern. Für die Altersvorsorge braucht es deshalb Disziplin. Eine bewährte Aufteilung kombiniert eine Basisabsicherung (gesetzliche Rente oder Rürup) mit einem flexiblen ETF-Anteil.

Vereinfachter Überblick, Stand Oktober 2026
WegSteuer bei EinzahlungSteuer im AlterFlexibilitätSchutz bei Insolvenz
Gesetzliche Rente (freiwillig/Pflicht)Sonderausgaben bis Höchstbetrag84 % bei Rentenbeginn 2026, steigendgeringhoch
Rürup-/BasisrenteSonderausgaben bis 30.826 €wie gesetzliche Rentesehr geringhoch
Altersvorsorgedepot (ab 2027)Zulage bis 540 € oder Sonderausgabenabzugnachgelagert besteuertmittelhoch
ETF-Sparplankein VorteilAbgeltungsteuer auf Gewinnehochgering

Altersvorsorgedepot ab 2027: was für Selbstständige neu ist

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz – vom Bundestag im März 2026 beschlossen und im Juni 2026 verkündet – wird die Riester-Förderung neu aufgestellt. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es ein gefördertes Altersvorsorgedepot, in dem du etwa in ETFs anlegen kannst; daneben bleiben Produkte mit Beitragsgarantie möglich. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz.

Neu für Selbstständige: Sie werden erstmals förderberechtigt, auch ohne Pflichtversicherung in der Rentenversicherung. Die Grundzulage beträgt 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 € und 25 % auf Eigenbeiträge zwischen 360 € und 1.800 € im Jahr – zusammen höchstens 540 €. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen. Die konkreten Angebote der Anbieter und alle Details zur Auszahlung solltest du zum Start prüfen; als Ergänzung zu Basisabsicherung und ETF-Sparplan kann das Depot für viele Selbstständige interessant sein.

Kommt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Seit vielen Jahren wird über eine Pflicht zur Altersvorsorge für alle Selbstständigen diskutiert. Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 angekündigt, neue Selbstständige, die keinem anderen obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wie Wahlmöglichkeiten für private Vorsorge, Übergangsregeln und Mindestbeiträge aussehen sollen, ist offen.

Stand Oktober 2026 gibt es dazu kein beschlossenes Gesetz. Für dich heißt das: Heute gilt nur die Pflicht für die oben genannten Berufsgruppen. Wer bereits selbstständig ist, sollte unabhängig davon jetzt vorsorgen – und neue Entwicklungen verfolgen, bevor er sich langfristig bindet.

Wie viel sollte ich für die Altersvorsorge zurücklegen?

Eine Faustregel: 10–20 % des Gewinns. Wer rentenversicherungspflichtig ist, deckt mit 18,6 % bereits einen großen Teil ab. Wer nicht pflichtversichert ist, sollte sich einen festen Prozentsatz vornehmen und monatlich per Dauerauftrag zahlen – wie bei den Rücklagen für Steuern. Achte darauf, Vorsorge, Steuerrücklagen und Krankenversicherung gemeinsam zu planen, damit dir in schwachen Monaten nicht die Liquidität fehlt.

  • Monatlichen Gewinn ermitteln (EÜR, nicht Umsatz).
  • Pflichtbeiträge prüfen: Rentenversicherung, Versorgungswerk oder KSK.
  • Basisschutz festlegen: gesetzliche Rente oder Rürup für steuerlichen Vorteil.
  • Flexiblen Anteil per ETF-Sparplan ergänzen, ab 2027 ggf. Altersvorsorgedepot.
  • Einmal im Jahr mit dem neuen Steuerbescheid anpassen.

Altersvorsorge und Kontelio

Kontelio ist kein Vorsorgeanbieter, liefert aber die Zahlen, mit denen du planst: Aus Rechnungen und Ausgaben entsteht laufend deine EÜR mit dem aktuellen Gewinn, den die Rentenversicherung für einkommensgerechte Beiträge braucht. Zahlst du Beiträge zur Altersvorsorge vom Geschäftskonto, wählst du die Kategorie „Eigene Altersvorsorge“ – Kontelio bucht eine Privatentnahme, der Gewinn bleibt korrekt. Mehr auf Kontelio für Freelancer und Selbstständige.

Häufige Fragen

Muss ich als Freelancer in die Rentenversicherung einzahlen?

Nur wenn du zu einer der Pflichtgruppen nach § 2 SGB VI gehörst, zum Beispiel als Lehrkraft, Hebamme, Pflegeperson, eingetragener Handwerker, Künstler/Publizist über die KSK oder wenn du im Wesentlichen nur einen Auftraggeber hast. IT-Freelancer, Berater und Designer mit mehreren Kunden sind meist nicht pflichtversichert.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung 2026?

Der Mindestbeitrag beträgt 2026 112,16 € im Monat, der Höchstbeitrag 1.571,70 €. Dazwischen kannst du jeden Betrag wählen und ihn jederzeit ändern.

Wie viel Rürup-Rente kann ich 2026 absetzen?

Bis zu 30.826 € als Lediger und 61.652 € bei Zusammenveranlagung, jeweils zu 100 %. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk werden auf diesen Betrag angerechnet.

Können Selbstständige Riester nutzen?

Bisher nur, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind oder über den Ehepartner mittelbar zulageberechtigt waren. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 werden Selbstständige allgemein förderberechtigt.

Was passiert, wenn ich die Rentenversicherungspflicht übersehen habe?

Die Rentenversicherung kann Beiträge in der Regel für die letzten vier Kalenderjahre nachfordern. Melde dich deshalb so früh wie möglich und lass prüfen, ob eine Pflicht besteht; für Existenzgründer mit einem Auftraggeber ist eine zeitlich befristete Befreiung möglich.

Sind Beiträge zur Altersvorsorge Betriebsausgaben?

Nein. Beiträge zur eigenen Altersvorsorge sind Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung, nicht Betriebsausgaben in der EÜR. Zahlst du sie vom Geschäftskonto, buchst du sie als Privatentnahme.

Mehr über die passende Kontelio-Funktion: Freelancer

Schritt für Schritt im Kontelio-Handbuch: Altersvorsorge

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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