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E-Rechnung-Pflicht-Rechner: Ab wann gilt die Pflicht für dich?

Drei Fragen, und du weißt, ab wann du E-Rechnungen empfangen und ausstellen musst.

Stellst du Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland (B2B)?
Bist du Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?
Lag oder liegt dein Umsatz im Jahr 2026 über 800.000 €?

Die Berechnung läuft nur in deinem Browser. Es wird nichts an uns gesendet oder gespeichert.

Die Fristen im Überblick

  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € im Jahr 2026 E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zum Ausstellen für alle übrigen Unternehmen im B2B-Geschäft. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit.

Mehr dazu im Ratgeber: E-Rechnung →

Häufige Fragen

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, das Software automatisch lesen kann.

Gilt die Pflicht für Kleinbetragsrechnungen?

Nein. Rechnungen bis 250 € brutto sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen.

Wie erstelle ich eine E-Rechnung?

Mit einer Software wie Kontelio oder mit unserem kostenlosen E-Rechnungs-Generator.

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Die Rechner liefern eine erste Orientierung. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung.