Geschäftskonto für Selbstständige: Pflicht, Vorteile und richtige Nutzung

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler bist du nicht verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu führen. Eine GmbH oder UG braucht dagegen ein eigenes Konto. Trotzdem lohnt sich ein getrenntes Konto für fast alle Selbstständigen: Die Buchhaltung wird einfacher, der Bankabgleich eindeutig und deine privaten Ausgaben bleiben bei einer Prüfung privat.

Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige Pflicht?

Für Einzelunternehmer – Freiberufler wie Gewerbetreibende – gibt es keine gesetzliche Pflicht, Geschäftliches und Privates über getrennte Konten abzuwickeln. Das Finanzamt verlangt nur, dass jede betriebliche Einnahme und Ausgabe nachvollziehbar aufgezeichnet ist. Das geht theoretisch auch über das private Girokonto.

Anders bei Kapitalgesellschaften: Eine GmbH oder UG ist eine eigene juristische Person mit eigenem Vermögen. Das Stammkapital wird vor der Anmeldung zum Handelsregister auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt, und Geld der Gesellschaft darf nicht auf das Privatkonto des Geschäftsführers fließen. Auch bei einer GbR oder Partnerschaft mit mehreren Gesellschaftern ist ein gemeinsames Konto praktisch unverzichtbar. Welche Rechtsform zu dir passt, erklärt der Ratgeber Rechtsform wählen.

RechtsformGeschäftskonto Pflicht?Praxis
Freiberufler (Einzelunternehmen)NeinSeparates Konto dringend empfohlen
Gewerbetreibender (Einzelunternehmen)NeinSeparates Konto dringend empfohlen; Bankbedingungen prüfen
Eingetragener Kaufmann (e. K.)Nein, aber BuchführungspflichtSeparates Konto üblich
GbR / PartnerschaftNicht ausdrücklichGemeinsames Konto praktisch nötig
GmbH / UGJa, faktischKonto der Gesellschaft für Stammkapital und alle Zahlungen

Warum sich ein eigenes Konto trotzdem lohnt

Die Trennung kostet wenig und spart in der Buchhaltung jeden Monat Zeit:

  • Eindeutiger Bankabgleich: Jede Buchung auf dem Konto ist betrieblich oder eine bewusste Privatentnahme bzw. -einlage.
  • Privatsphäre: Bei einer Betriebsprüfung darf der Prüfer ein gemischt genutztes Konto vollständig ansehen – also auch deine Arztrechnungen und Urlaubsbuchungen.
  • Überblick: Du siehst sofort, wie viel dein Betrieb verdient und was für Steuern zurückgelegt werden muss.
  • Professioneller Auftritt: Kunden überweisen auf ein Konto, dessen Name zum Rechnungssteller passt; bei der seit Oktober 2025 vorgeschriebenen Empfängerüberprüfung (Abgleich von Name und IBAN) gibt es weniger Warnhinweise.
  • Bankbedingungen: Viele Banken erlauben auf Privatkonten keine regelmäßige geschäftliche Nutzung und können das Konto sonst kündigen.

Geschäftskonto oder zweites Privatkonto?

Viele Selbstständige eröffnen einfach ein zweites Girokonto und nutzen es nur für den Betrieb. Steuerlich ist das ausreichend, denn für das Finanzamt zählt die Trennung, nicht der Kontotyp. Entscheidend sind die Bedingungen der Bank:

KriteriumZweites PrivatkontoEchtes Geschäftskonto
Kostenoft 0–5 € pro Monathäufig 0–30 € pro Monat, teils Gebühren je Buchung
Geschäftliche Nutzung erlaubt?laut Bedingungen oft nicht oder nur eingeschränktja
Kontonamedein Namedein Name mit Firmen- oder Geschäftsbezeichnung
Zusatzfunktionenmeist wenigemehrere Nutzer, Unterkonten, Lastschrifteinzug, Exportformate
Für GmbH/UG geeignetneinja
Gebühren als Betriebsausgabeja, wenn rein betrieblich genutztja

Privatentnahmen und Privateinlagen richtig buchen

Als Einzelunternehmer zahlst du dir kein Gehalt. Überweist du Geld vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto, ist das eine Privatentnahme (SKR03-Konto 1800). Sie mindert deinen Gewinn nicht, denn versteuert wird der Gewinn, nicht das, was du entnimmst. Umgekehrt ist Geld, das du privat in den Betrieb einzahlst – etwa am Anfang als Startkapital oder wenn du eine Betriebsausgabe mit der privaten Karte bezahlst –, eine Privateinlage (1890).

Auch diese Zahlungen vom Geschäftskonto sind Privatentnahmen: Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Kirchensteuer, private Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Altersvorsorge (soweit nicht betrieblich), private Einkäufe. In der Anlage EÜR musst du Entnahmen und Einlagen nur angeben, wenn du betriebliche Schuldzinsen über 2.050 € im Jahr zahlst (§ 4 Abs. 4a EStG). Buchen solltest du sie trotzdem, damit der Kontoabgleich aufgeht. Bei einer GmbH oder UG gibt es keine Privatentnahmen; dort fließt Geld nur als Gehalt, Gewinnausschüttung oder Darlehen.

Beispiel: ein Monat auf dem Geschäftskonto

Sara ist freiberufliche Übersetzerin und umsatzsteuerpflichtig. Sie legt monatlich Geld für Steuern zurück (Steuerrücklagen bilden) und überweist sich ein festes „Gehalt“ als Privatentnahme:

Das Ergebnis: Von 4.165 € Zahlungseingang sind nur 3.441 € Gewinn (3.500 € Erlös minus 50 € Software und 9 € Gebühren). Die 2.800 € für Einkommensteuer-Vorauszahlung und Privatüberweisung senken den Gewinn nicht, obwohl sie das Konto leeren. Wer das verwechselt, unterschätzt seinen Gewinn – und erlebt bei der Steuererklärung eine Nachzahlung. Mit dem Rest auf dem Konto deckt Sara die nächste Umsatzsteuer-Vorauszahlung und ihre Rücklage.

KontobewegungBetragBuchung (SKR03)Gewinnwirkung
Zahlungseingang Agentur (Rechnung 3.500 € + 19 %)+4.165,00 €an Erlöse 8400 und Umsatzsteuer 1776+3.500 € (USt neutral)
Lastschrift Übersetzungssoftware−59,50 €Lizenzen 4964 + Vorsteuer 1576−50 €
Umsatzsteuer-Vorauszahlung an das Finanzamt−655,50 €USt-Vorauszahlungen 1780neutral
Kontoführungsgebühr−9,00 €Nebenkosten des Geldverkehrs 4970−9 €
Einkommensteuer-Vorauszahlung−800,00 €Privatentnahme 1800keine
Überweisung auf Privatkonto−2.000,00 €Privatentnahme 1800keine

Worauf du bei der Wahl achten solltest

Vergleiche Geschäftskonten nicht nur nach dem Grundpreis. Für Selbstständige sind diese Punkte wichtiger:

  • Preismodell: Grundgebühr, Kosten je Buchung, Karten, Bargeldeinzahlungen – rechne mit deinen echten Buchungszahlen.
  • Export der Kontoauszüge als CAMT.053 (Standard der deutschen Banken), CSV oder PDF; MT940 wird von den Banken eingestellt.
  • Unterkonten oder zusätzliche IBANs, um Rücklagen für Umsatz- und Einkommensteuer getrennt zu parken.
  • Bargeld: Wenn du Bareinnahmen hast, wo und zu welchen Kosten kannst du einzahlen?
  • Einlagensicherung: Gesetzlich sind 100.000 € pro Kunde und Bank geschützt.
  • Mehrere Nutzer und Rechte, falls Mitarbeiter oder dein Steuerberater Zugriff brauchen.
  • Kontoauszüge digital und dauerhaft abrufbar – du musst sie acht Jahre aufbewahren (GoBD und Aufbewahrungsfristen).

Geschäftskonto eröffnen: was du brauchst

Banken müssen nach dem Geldwäschegesetz prüfen, wer Kontoinhaber und wer wirtschaftlich berechtigt ist. Für Selbstständige ohne deutschen Pass ist die Kontoeröffnung oft der erste Stolperstein; plane deshalb ein bis zwei Wochen ein und halte diese Unterlagen bereit:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis, bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel, der die Selbstständigkeit erlaubt.
  • Meldebescheinigung bzw. Nachweis der Wohnanschrift in Deutschland.
  • Steuernummer oder Bestätigung des Finanzamts; Gewerbetreibende zusätzlich die Gewerbeanmeldung (siehe Steuernummer beantragen).
  • Bei GmbH/UG: Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug (oder notarielle Urkunde vor der Eintragung) und Angaben zum Transparenzregister.
  • Je nach Bank: Angaben zu Tätigkeit, erwarteten Umsätzen und eine Bonitätsauskunft.
  • Hinweis: Den gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto haben nur Verbraucher, nicht Unternehmen. Lehnt eine Bank ein Geschäftskonto ab, bleibt dir nur die Suche bei einer anderen Bank – oder vorerst ein separates Privatkonto, dessen Bedingungen eine selbstständige Nutzung erlauben.

Kosten des Geschäftskontos steuerlich absetzen

Kontoführungsgebühren, Kartengebühren und Kosten für Zahlungsdienstleister eines rein betrieblich genutzten Kontos sind Betriebsausgaben (SKR03 4970 „Nebenkosten des Geldverkehrs“). Bankgebühren sind in der Regel umsatzsteuerfrei, daher gibt es keine Vorsteuer. Nutzt du ein Konto gemischt, kannst du nur den betrieblichen Anteil absetzen – ein weiterer Grund für die Trennung. Zinsen auf einem Guthaben des Geschäftskontos sind Betriebseinnahmen, Zinsen für einen betrieblichen Kontokorrentkredit Betriebsausgaben (siehe Betriebsausgaben).

Kontoauszüge in die Buchhaltung importieren

Statt jede Zahlung von Hand zu erfassen, lädst du im Online-Banking den Kontoauszug als Datei herunter und importierst ihn in dein Buchhaltungsprogramm. Danach wird jeder Umsatz einer Rechnung, einer Ausgabe oder einer Privatentnahme zugeordnet. Eingehende Zahlungen schließen offene Rechnungen, bei ausbleibenden Zahlungen weißt du sofort, wen du mahnen musst.

Am meisten Information enthält das Format CAMT.053, zum Beispiel Gläubiger-ID und Mandatsreferenz bei Lastschriften. CSV-Dateien sind je nach Bank unterschiedlich aufgebaut und brauchen ein passendes Importprofil. Wichtig: Auch nach dem Import bleibt der Abgleich deine Aufgabe; ein Kontoumsatz ist kein Beleg und ersetzt nicht die Rechnung des Lieferanten.

Geschäftskonto und Kontelio

Kontelio ist keine Bank und führt keine Konten. Du legst dein Geschäftskonto in Kontelio (ab Business) unter Bank und Kasse an und importierst Kontoauszüge als CAMT, MT940 oder CSV. Kontelio schlägt für jeden Umsatz die passende Rechnung oder Ausgabe vor; Gebühren, Geldtransit, Privatentnahmen und Privateinlagen klassifizierst du mit einem Klick. Im Pro-Tarif erkennen Zuordnungsregeln wiederkehrende Umsätze wie Miete oder Abos automatisch. Wie du Ausgaben mit Beleg erfasst, zeigt die Seite Ausgaben erfassen; die ganze Routine beschreibt der Ratgeber Buchhaltung für Selbstständige.

Häufige Fragen

Brauche ich als Freiberufler ein Geschäftskonto?

Gesetzlich nicht. Ein separates Konto – ob echtes Geschäftskonto oder zweites Girokonto – macht die Buchhaltung aber deutlich einfacher und schützt deine privaten Kontodaten bei einer Betriebsprüfung. Prüfe die Bedingungen deiner Bank zur geschäftlichen Nutzung.

Darf ich mein privates Konto geschäftlich nutzen?

Steuerlich ja, wenn du alle betrieblichen Vorgänge sauber aufzeichnest. Viele Banken verbieten aber in den Bedingungen die geschäftliche Nutzung von Privatkonten. Außerdem sieht der Prüfer bei einer Betriebsprüfung dann auch deine privaten Buchungen.

Wie zahle ich mir als Einzelunternehmer Gehalt aus?

Gar nicht im rechtlichen Sinn: Du überweist dir Geld als Privatentnahme. Die Entnahme ist keine Betriebsausgabe und senkt den Gewinn nicht. Steuern zahlst du auf den Gewinn, unabhängig davon, wie viel du entnimmst.

Muss ich Privatentnahmen in der EÜR angeben?

Nur wenn du im Jahr betriebliche Schuldzinsen über 2.050 € zahlst – dann prüft das Finanzamt mit den Entnahmen und Einlagen, ob ein Teil der Zinsen nicht abziehbar ist. Buchen solltest du sie trotzdem, damit der Kontoabgleich stimmt.

Kann ich die Kontoführungsgebühren absetzen?

Ja, bei einem rein betrieblich genutzten Konto vollständig als Betriebsausgabe. Bei einem gemischt genutzten Konto nur den betrieblichen Anteil, den du nachvollziehbar schätzen musst.

Wie lange muss ich Kontoauszüge aufbewahren?

Kontoauszüge des Geschäftskontos sind Buchungsbelege und werden seit 2025 acht Jahre aufbewahrt, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres. Speichere die PDF- oder CAMT-Dateien selbst, denn Banken halten sie oft nicht so lange vor.

Welches Geschäftskonto ist das beste für Selbstständige?

Das hängt von deinen Buchungen ab. Wer wenige Überweisungen und keine Bareinnahmen hat, fährt mit einem günstigen Konto ohne Buchungsgebühren gut. Wer Bargeld einzahlt, Lastschriften einzieht oder Mitarbeiter hat, braucht eine Bank mit Filialnetz bzw. Zusatzfunktionen. Achte in jedem Fall auf den Export als CAMT.053 oder CSV.

Mehr über die passende Kontelio-Funktion: Einnahmen & Ausgaben

Schritt für Schritt im Kontelio-Handbuch: Geschäftskonto

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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