Betriebsausgaben absetzen: Was Selbstständige von der Steuer abziehen können

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch deinen Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern deinen Gewinn und damit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Hier findest du die vollständige Liste, die Grenzen und was das Finanzamt nicht akzeptiert.

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG „die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Es kommt nicht darauf an, ob eine Ausgabe notwendig, üblich oder sinnvoll ist – das entscheidest du als Unternehmer. Entscheidend ist der Zusammenhang mit deiner Tätigkeit. Ein teurer Monitor ist genauso Betriebsausgabe wie ein günstiger.

Für Selbstständige mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt das Abflussprinzip: Die Ausgabe zählt in dem Jahr, in dem du sie bezahlst. Bist du umsatzsteuerpflichtig, setzt du den Nettobetrag als Betriebsausgabe an und holst die Vorsteuer über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück. Als Kleinunternehmer ist der Bruttobetrag deine Betriebsausgabe.

Abzugrenzen sind Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG): Lebensmittel, normale Kleidung, private Versicherungen oder die eigene Wohnung bleiben privat, auch wenn sie dir die Arbeit erst ermöglichen.

Die große Liste: Was Selbstständige absetzen können

Diese Ausgaben sind bei den meisten Freelancern und Gewerbetreibenden typische Betriebsausgaben. Die Zeile verweist auf die Anlage EÜR 2025; wie du sie ausfüllst, erklärt der Ratgeber Anlage EÜR ausfüllen.

Typische Betriebsausgaben und ihre Zeilen in der Anlage EÜR 2025
BereichBeispieleAnlage EÜR
Büro und RäumeBüromiete, Coworking, Nebenkosten, Reinigung, BüromöbelZeilen 39–41, AfA in Zeile 33
HomeofficeTagespauschale 6 € je Tag oder Arbeitszimmer als Mittelpunkt der TätigkeitZeilen 65–66
TechnikLaptop, Monitor, Drucker, Smartphone, Kamera, HeadsetZeile 33 (AfA) oder 36 (GWG)
Software und ITSoftware-Abos, Cloud-Speicher, Hosting, Domain, BuchhaltungsprogrammZeile 50
ArbeitsmittelBürobedarf, Porto, Fachbücher, FachzeitschriftenZeile 51
Telefon und InternetMobilfunkvertrag, Festnetz, Internetanschluss (betrieblicher Anteil)Zeile 43
ReisenBahn, Flug, Hotel, Verpflegungsmehraufwand, Kilometer mit dem PrivatautoZeilen 44, 64, 71
FortbildungKurse, Seminare, Konferenzen, Sprachkurs für den BerufZeile 45
BeratungSteuerberatung, Rechtsanwalt, BuchführungskostenZeile 46
Versicherungen und BeiträgeBetriebs- und Berufshaftpflicht, Inventarversicherung, IHK, Kammer, BerufsverbandZeile 49
WerbungAnzeigen, Website, Visitenkarten, Messestand, WerbeartikelZeile 54
FremdleistungenSubunternehmer, Grafikerin, Texter, ÜbersetzerZeile 29
FinanzenKontoführung Geschäftskonto, Gebühren von Zahlungsdiensten, KreditzinsenZeilen 55, 56, 60
FahrzeugKraftstoff, Leasing, Kfz-Steuer, Versicherung, ReparaturZeilen 68–73

Gemischte Kosten: Telefon, Internet, Auto und Homeoffice

Viele Ausgaben nutzt du beruflich und privat. Dann ist nur der betriebliche Anteil absetzbar. Den Anteil schätzt du nachvollziehbar und dokumentierst, wie du darauf kommst – etwa durch eine Aufzeichnung über drei Monate.

  • Telefon und Internet: Der betriebliche Anteil ist abziehbar. Ein separater Geschäftsvertrag ist am einfachsten, weil er dann zu 100 % zählt. Ohne Einzelnachweis werden in der Praxis häufig 20 % der Rechnung, höchstens 20 € im Monat, angesetzt (in Anlehnung an R 9.1 Abs. 5 LStR).
  • Auto im Betriebsvermögen: Alle Kosten sind Betriebsausgaben, die private Nutzung wird als Entnahme versteuert – per 1-%-Regel oder Fahrtenbuch, siehe Firmenwagen versteuern.
  • Privatauto für betriebliche Fahrten: 0,30 € je gefahrenem Kilometer ohne Einzelnachweis. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gilt nur die Entfernungspauschale, ab 2026 0,38 € ab dem ersten Kilometer – mehr unter Fahrtkosten absetzen.
  • Homeoffice: Ohne Arbeitszimmer 6 € je Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 € im Jahr. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, sind die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 € abziehbar – siehe Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer.

Begrenzt abziehbare Betriebsausgaben

Für einige Ausgaben setzt § 4 Abs. 5 EStG Grenzen. Du musst sie in der Buchhaltung getrennt aufzeichnen, sonst fällt auch der abziehbare Teil weg.

Begrenzt abziehbare Betriebsausgaben (Stand 2026)
AusgabeRegelBeispiel
Bewirtung von Geschäftspartnern70 % abziehbar; Vorsteuer voll abziehbar; Bewirtungsbeleg mit Anlass und TeilnehmernEssen für 200 € netto → 140 € Betriebsausgabe
Geschenke an GeschäftspartnerBis 50 € netto pro Person und Jahr voll abziehbar, darüber gar nichtPräsent für 45 € netto → abziehbar; für 60 € → nichts
StreuwerbeartikelBis 10 € netto gelten nicht als GeschenkKugelschreiber mit Logo
Verpflegungsmehraufwand14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € pro vollem Tag, 14 € An- und Abreisetag3-tägige Geschäftsreise: 14 + 28 + 14 = 56 €
Homeoffice-Tagespauschale6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr150 Tage → 900 €
Fahrten Wohnung – BetriebsstätteEntfernungspauschale 0,38 € je Entfernungskilometer (2026)15 km, 200 Tage → 1.140 €

Was ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar?

Manche Ausgaben hängen zwar mit dem Betrieb zusammen, dürfen den Gewinn aber trotzdem nicht mindern. Andere sind privat, auch wenn sie sich beruflich anfühlen:

  • Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – das sind Personensteuern.
  • Gewerbesteuer: seit 2008 keine Betriebsausgabe; sie wird aber teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (siehe Gewerbesteuer).
  • Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, zum Beispiel Strafzettel auf Geschäftsfahrten.
  • Private Versicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeit und private Haftpflicht. Sie sind teilweise als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar, nicht in der EÜR.
  • Normale Kleidung, auch wenn du sie nur bei Kundenterminen trägst; absetzbar ist nur typische Berufskleidung wie Schutzkleidung oder Uniform.
  • Kosten der Lebensführung wie Friseur, Fitnessstudio oder Brille – selbst wenn das Aussehen beruflich wichtig ist.
  • Der Anteil von Geschenken über 50 €, 30 % der Bewirtungskosten und Aufwendungen für Jagd, Fischerei oder Jachten.

Ausgaben vor der Gründung: vorweggenommene Betriebsausgaben

Kosten, die du hast, bevor deine Selbstständigkeit offiziell startet, sind als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar, wenn ein klarer Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit besteht. Typisch sind Gründungsberatung, Gewerbeanmeldung, Notar- oder Handelsregisterkosten, ein Laptop, Website und Logo, Fachliteratur, Fortbildungen sowie Fahrten zu Gesprächen mit künftigen Kunden.

Du setzt sie in der Anlage EÜR des Jahres an, in dem du sie bezahlt hast. Entsteht dadurch ein Verlust, wird er mit anderen Einkünften desselben Jahres verrechnet, etwa mit dem Gehalt aus einer Anstellung, oder als Verlustvortrag in die Folgejahre übertragen. Die Belege solltest du auch dann aufheben, wenn die Gründung am Ende nicht zustande kommt – auch vergebliche Gründungskosten können abziehbar sein. Den Ablauf der Gründung erklären Selbstständig machen in Deutschland und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Belege: Was das Finanzamt sehen will

Jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg – Rechnung, Quittung oder bei Kleinbeträgen ein Kassenbon. Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten; bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung. Seit 2025 musst du E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und im Originalformat archivieren können.

Buchungsbelege bewahrst du acht Jahre auf, die EÜR selbst zehn Jahre – unveränderbar und lesbar, wie es die GoBD verlangen. Für Bewirtungen brauchst du zusätzlich Anlass und Teilnehmer, für Geschenke Empfänger und Wert. Fehlt ein Beleg, kann ein Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zahlungsempfänger und Zweck helfen; er ist aber die Ausnahme und kein Ersatz für eine Vorsteuer-fähige Rechnung.

Wie viel Steuern spare ich mit einer Betriebsausgabe?

Eine Betriebsausgabe ist kein Geschenk des Finanzamts: Du gibst den vollen Betrag aus und sparst nur deinen persönlichen Steuersatz darauf. Wie viel das ist, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Beispiel mit angenommenem Grenzsteuersatz von 35 % (ohne Kirchensteuer und ohne Solidaritätszuschlag):

Rechenbeispiel; der tatsächliche Grenzsteuersatz liegt je nach Einkommen zwischen 0 % und 45 %
AusgabeAbzug im JahrSteuerersparnis bei 35 %Bemerkung
Software-Abo 600 € netto600 €210 €Vorsteuer 114 € zusätzlich zurück, wenn umsatzsteuerpflichtig
Notebook 1.500 € netto1.500 €525 €Computerhardware: Nutzungsdauer 1 Jahr
Bürostuhl 650 € netto650 €227,50 €GWG bis 800 € netto, sofort absetzbar
Schreibtisch 1.300 € netto, gekauft im Juli50 € (1.300 € ÷ 13 Jahre × 6/12)17,50 €Abschreibung über 13 Jahre
Geschäftsessen 200 € netto140 €49 €Nur 70 % abziehbar
Homeoffice 210 Tage1.260 €441 €Höchstbetrag der Tagespauschale

Typische Fehler beim Absetzen

Diese Punkte führen bei Selbstständigen am häufigsten zu Kürzungen durch das Finanzamt:

  • Anlagegüter über 800 € netto komplett im Kaufjahr abgezogen, statt sie abzuschreiben (Ausnahme: Computerhardware und Software) – Details bei Abschreibung (AfA) und GWG.
  • Private Anteile nicht herausgerechnet, etwa beim Handyvertrag oder beim Auto.
  • Bewirtungsbelege ohne Anlass und Teilnehmer oder Geschenke ohne Empfängerliste.
  • Krankenversicherung oder Altersvorsorge in der EÜR angesetzt statt als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung.
  • Ausgaben ohne ordentliche Rechnung, sodass zwar die Ausgabe, aber nicht die Vorsteuer anerkannt wird.

Betriebsausgaben mit Kontelio erfassen

In Kontelio erfasst du jede Ausgabe mit Kategorie, Umsatzsteuersatz und – wo nötig – privatem Anteil. Den Beleg lädst du hoch oder fotografierst ihn; er wird zehn Jahre GoBD-konform archiviert. E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung liest Kontelio direkt ein. Jede Ausgabe wird nach SKR03 gebucht und landet in der richtigen Zeile der Anlage EÜR und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Größere Anschaffungen legst du als Anlagegut an; Kontelio schlägt die Abschreibung vor. Mehr auf der Seite Ausgaben und Belege erfassen.

Häufige Fragen

Kann ich Betriebsausgaben ohne Rechnung absetzen?

Grundsätzlich brauchst du einen Beleg. Fehlt er, kannst du einen Eigenbeleg erstellen, der Datum, Betrag, Empfänger und betrieblichen Zweck nennt; das Finanzamt akzeptiert das nur in Ausnahmefällen und ohne Vorsteuerabzug.

Wie viel Betriebsausgaben darf ich ohne Nachweis absetzen?

Eine allgemeine Pauschale ohne Nachweis gibt es nicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufe mit Betriebsausgabenpauschale, etwa nebenberufliche schriftstellerische oder Lehrtätigkeit, und für Pauschalen wie Homeoffice, Verpflegungsmehraufwand oder Kilometergeld.

Kann ich Kleidung als Betriebsausgabe absetzen?

Nur typische Berufskleidung wie Arbeitsschutzkleidung, Uniformen oder Kleidung mit fest angebrachtem Firmenlogo. Ein Anzug oder Business-Outfit bleibt privat, auch wenn du es nur bei Kunden trägst.

Ist die Krankenversicherung eine Betriebsausgabe?

Nein. Kranken- und Pflegeversicherung sind Vorsorgeaufwendungen, die du als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzt. Das gilt auch für Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Künstlersozialkasse.

Lohnt es sich, im Dezember noch etwas zu kaufen, um Steuern zu sparen?

Nur wenn du die Anschaffung ohnehin brauchst. Eine Ausgabe spart lediglich deinen Steuersatz darauf. Bei Anlagegütern über 800 € netto bringt ein Kauf im Dezember außerdem nur einen Monat Abschreibung – außer bei Computer und Software. Für die Planung hilft der Ratgeber Steuerrücklagen bilden.

Wie setze ich Ausgaben für die Gewerbesteuer an?

Gar nicht: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Betriebsausgaben mindern aber den Gewinn, aus dem auch die Gewerbesteuer berechnet wird.

Mehr über die passende Kontelio-Funktion: Einnahmen & Ausgaben

Schritt für Schritt im Kontelio-Handbuch: Betriebsausgaben absetzen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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