Abschreibung (AfA): So setzt du Anschaffungen über die Jahre ab
Kaufst du für deinen Betrieb etwas, das länger als ein Jahr hält und mehr als 800 € netto kostet, darfst du den Preis nicht sofort absetzen. Du verteilst ihn als Absetzung für Abnutzung (AfA) über die Nutzungsdauer – meist linear, seit Juli 2025 wieder wahlweise degressiv mit bis zu 30 %. Computer und Software sind die große Ausnahme: Sie gehen in einem Jahr.
Was ist die AfA und wann musst du abschreiben?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Jahre, in denen es genutzt wird (§ 7 EStG). Das gilt für abnutzbares Anlagevermögen – also Dinge, die dauerhaft dem Betrieb dienen: Auto, Möbel, Maschinen, Kamera, Software, Gebäude. Verbrauchsgüter wie Papier oder Druckerpatronen sind sofort Betriebsausgaben.
Ob du abschreiben musst, hängt vom Nettopreis ab (auch als Kleinunternehmer gilt der Nettowert als Grenze, abgeschrieben wird dann aber der Bruttobetrag). Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten wie Lieferung, Montage oder Zulassung; Rabatte und Skonto mindern sie.
| Anschaffungskosten (netto) | Behandlung | Anlage EÜR 2025 |
|---|---|---|
| bis 250 € | Sofort als Betriebsausgabe, keine Aufzeichnung im Anlagenverzeichnis nötig | Zeile der Kostenart, z. B. 51 |
| 250,01 € bis 800 € | Wahlweise GWG (Sofortabzug) – oder Sammelposten bzw. normale AfA | Zeile 36 |
| 250,01 € bis 1.000 € | Wahlweise Sammelposten: 20 % pro Jahr über fünf Jahre | Zeile 37 |
| über 800 € bzw. 1.000 € | AfA über die Nutzungsdauer (linear oder degressiv) | Zeilen 31–34 |
| Computer und Software, beliebiger Betrag | Wahlweise Nutzungsdauer ein Jahr | Zeile 33 bzw. 32 |
Lineare AfA und AfA-Tabellen
Bei der linearen AfA schreibst du jedes Jahr denselben Betrag ab: Anschaffungskosten geteilt durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer entnimmst du den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums – die „AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter“ (AV) gilt für alle Branchen, daneben gibt es Branchentabellen. Die Tabellen sind nicht bindend, aber das Finanzamt akzeptiert ihre Werte ohne Diskussion; eine kürzere Dauer musst du begründen.
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (AfA-Tabelle AV) | Linearer AfA-Satz |
|---|---|---|
| Pkw | 6 Jahre | 16,67 % |
| Büromöbel (Schreibtisch, Schrank) | 13 Jahre | 7,69 % |
| Mobiltelefon | 5 Jahre | 20 % |
| Fahrrad, auch E-Bike | 7 Jahre | 14,29 % |
| Kopiergerät | 7 Jahre | 14,29 % |
| Computer, Notebook, Peripherie, Software | 1 Jahr (BMF 2022, wahlweise) | 100 % |
| Betriebsgebäude | gesetzlich 33 Jahre | 3 % |
Pro rata temporis: monatsgenau im ersten Jahr
Im Jahr der Anschaffung darfst du nur für die Monate ab der Anschaffung abschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Monat der Anschaffung zählt voll. Maßgeblich ist die Lieferung, nicht die Bestellung oder die Zahlung. Dasselbe gilt im Jahr des Verkaufs: Du schreibst bis zum Monat des Abgangs ab, und der Restbuchwert wird als Betriebsausgabe gebucht.
Beispiel: Du kaufst am 20. September 2026 einen Konferenztisch für 2.600 € netto. Nutzungsdauer 13 Jahre ergibt 200 € AfA pro Jahr. 2026 zählen September bis Dezember, also 4 Monate: 200 € × 4/12 = 66,67 €. In den Jahren 2027 bis 2038 schreibst du je 200 € ab, im Jahr 2039 den Rest von 133,33 €.
Computer und Software: Abschreibung in einem Jahr
Seit 2021 darfst du Computerhardware und Software mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, ersetzt durch BMF-Schreiben vom 22.2.2022). Das Finanzamt beanstandet nicht, wenn du die vollen Kosten im Jahr der Anschaffung absetzt – ohne Kürzung nach Monaten. Es handelt sich um ein Wahlrecht; du kannst auch die bisherige Nutzungsdauer von drei Jahren verwenden.
Zur Computerhardware zählen Desktop-Computer, Notebooks, Workstations, Dockingstations, kleine Server sowie Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Scanner, Tastatur und Maus. Zur Software zählen Betriebs- und Anwendersoftware zur Datenverarbeitung, auch ERP- oder Warenwirtschaftsprogramme. Das Notebook musst du trotzdem ins Anlagenverzeichnis aufnehmen.
Beispiel: Ein Notebook für 2.100 € netto, gekauft am 3. Dezember 2026, kannst du 2026 komplett mit 2.100 € abziehen – bei linearer AfA über drei Jahre wären es 2026 nur 58,33 €.
Degressive AfA: bis zu 30 % für Anschaffungen 2025 bis 2027
Bei der degressiven AfA schreibst du jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom Restbuchwert ab – am Anfang viel, später weniger. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist sie wieder erlaubt: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG in der Fassung des Investitionssofortprogramms). Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software sind ausgeschlossen. Du darfst jederzeit zur linearen AfA wechseln, sinnvoll ist das, sobald der lineare Betrag auf den Restwert höher ist.
Frühere Zeitfenster: 25 % für Anschaffungen 2020 bis 2022, 20 % für Anschaffungen vom 1.4. bis 31.12.2024. Für Anschaffungen 2023, Anfang 2024 und im ersten Halbjahr 2025 gab es keine degressive AfA. Die Pro-rata-Regel gilt auch hier.
| Jahr | Linear (10 Jahre) | Degressiv 30 % | Restbuchwert degressiv |
|---|---|---|---|
| 2026 (ab Oktober, 3/12) | 300 € | 900 € | 11.100 € |
| 2027 | 1.200 € | 3.330 € | 7.770 € |
| 2028 | 1.200 € | 2.331 € | 5.439 € |
| 2029 | 1.200 € | 1.631,70 € | 3.807,30 € |
| Summe 2026–2029 | 3.900 € | 8.192,70 € | – |
Elektroautos: 75 % im ersten Jahr
Für reine Elektrofahrzeuge (keine Hybride) im Betriebsvermögen, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gibt es eine besondere degressive AfA nach § 7 Abs. 2a EStG: 75 % im Anschaffungsjahr, dann 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Die Kürzung nach Monaten entfällt ausdrücklich; auch ein E-Auto, das im Dezember kommt, bringt im ersten Jahr 75 %. Eine Sonderabschreibung nach § 7g darfst du dafür nicht zusätzlich nutzen.
Beispiel: Elektroauto für 48.000 € netto, angeschafft im November 2026 → AfA 2026: 36.000 €, 2027: 4.800 €, 2028 und 2029 je 2.400 €, 2030: 1.440 €, 2031: 960 €. Nutzt du das Fahrzeug auch privat, versteuerst du die Privatnutzung trotzdem – bei Elektroautos mit Bruttolistenpreis bis 100.000 € nur mit 0,25 % statt 1 % pro Monat (siehe Firmenwagen und 1-%-Regel).
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Kleine und mittlere Betriebe können Abschreibungen vorziehen. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Jahr des Abzugs (für die Sonderabschreibung im Jahr vor der Anschaffung) und dass das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr und im Folgejahr fast ausschließlich, also zu mindestens 90 %, betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt wird. Bei einem Auto mit privater Nutzung scheitert das meist. Wie viel Steuer du dadurch verschiebst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab – siehe Einkommensteuer für Selbstständige.
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten ziehst du schon in einem Jahr vor der Investition ab, insgesamt höchstens 200.000 € je Betrieb. Du musst innerhalb von drei Jahren investieren, sonst wird der Abzug rückwirkend aufgehoben und die Steuer verzinst.
- Bei der Anschaffung rechnest du den IAB wieder hinzu und darfst die Anschaffungskosten um bis zu 50 % herabsetzen; die normale AfA berechnest du dann vom gekürzten Betrag.
- Sonderabschreibung: Zusätzlich zur normalen AfA bis zu 40 % der Anschaffungskosten (für Anschaffungen ab 2024), frei verteilt auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Sie lässt sich mit dem IAB kombinieren.
- In der Anlage EÜR 2025 stehen der IAB in Zeile 88, die Hinzurechnungen in den Zeilen 84–86, die Herabsetzung in Zeile 35 und die Sonderabschreibung in Zeile 34 (siehe Anlage EÜR ausfüllen).
Rechenbeispiel: IAB, Sonder-AfA und lineare AfA kombiniert
Eine Fotografin mit 60.000 € Gewinn plant 2025 eine Kameraausrüstung für 10.000 € netto (Nutzungsdauer 7 Jahre) und kauft sie im Januar 2026. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 % verschiebt sie so einen großen Teil der Steuer in spätere Jahre:
| Schritt | Jahr | Gewinnwirkung |
|---|---|---|
| IAB 50 % von 10.000 € | 2025 | −5.000 € |
| Hinzurechnung des IAB | 2026 | +5.000 € |
| Herabsetzung der Anschaffungskosten um 50 % | 2026 | −5.000 € |
| Sonderabschreibung 40 % von 5.000 € | 2026 | −2.000 € |
| Lineare AfA 5.000 € ÷ 7 Jahre (12 Monate) | 2026 | −714,29 € |
| Summe der Abzüge bis Ende 2026 | 2025–2026 | −7.714,29 € (rund 2.700 € Steuern später) |
Gebäude und Arbeitszimmer
Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen, schreibst du linear mit 3 % pro Jahr ab (§ 7 Abs. 4 EStG). Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, ebenfalls mit 3 %, ältere mit 2 % bzw. 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925. Für neue Mietwohngebäude mit Baubeginn zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029 gibt es eine degressive AfA von 5 %. Der Grund und Boden wird nie abgeschrieben, deshalb teilst du den Kaufpreis auf.
Liegt dein Arbeitszimmer im eigenen Haus und ist es der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, gehört der anteilige Gebäudewert zu den Raumkosten des Arbeitszimmers – als AfA nach Fläche. Viele Selbstständige nutzen stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 € oder die Tagespauschale (siehe Homeoffice und Arbeitszimmer).
AfA mit Kontelio
Kontelio führt dein Anlagenverzeichnis: Aus einer Ausgabe legst du mit einem Klick ein Anlagegut an, Kontelio schlägt die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle vor, berechnet die lineare AfA monatsgenau, schreibt Computerhardware und Software auf Wunsch im Anschaffungsjahr voll ab und behandelt GWG bis 800 €. Den privaten Nutzungsanteil berücksichtigt es bei der AfA. Investitionsabzugsbeträge verwaltest du im IAB-Verzeichnis mit Fristen und Restbeträgen. Die Werte fließen in die Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR. Degressive AfA und Sammelposten bietet Kontelio für neue Anlagegüter derzeit nicht an. Mehr auf der Seite EÜR und Abschreibungen.
Häufige Fragen
Wie lange schreibt man einen Laptop ab?
Als Computerhardware darfst du einen Laptop mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abschreiben und die vollen Kosten im Jahr der Anschaffung absetzen, egal wie teuer er ist. Alternativ sind drei Jahre linear möglich.
Wie schreibe ich ein Auto als Selbstständiger ab?
Ein Pkw hat laut AfA-Tabelle eine Nutzungsdauer von sechs Jahren; linear sind das 16,67 % pro Jahr. Bei Anschaffung zwischen Juli 2025 und Ende 2027 ist auch die degressive AfA mit bis zu 30 % möglich, bei reinen E-Autos 75 % im ersten Jahr. Gebrauchtwagen schreibst du über die geschätzte Restnutzungsdauer ab. Mehr unter Firmenwagen.
Kann ich die AfA aussetzen, wenn ich wenig Gewinn habe?
Nein. Die AfA ist jedes Jahr anzusetzen, du kannst sie nicht in gewinnstarke Jahre schieben. Versehentlich unterlassene AfA lässt sich bei der EÜR nur eingeschränkt nachholen, indem der Restwert auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt wird. Wahlrechte hast du nur bei der Methode (linear, degressiv, GWG) und bei der Verteilung der Sonderabschreibung.
Was passiert, wenn ich ein abgeschriebenes Gerät verkaufe?
Der Verkaufspreis ist eine Betriebseinnahme (Anlage EÜR Zeile 19), der noch nicht abgeschriebene Restbuchwert eine Betriebsausgabe (Zeile 38). Ist das Gerät schon voll abgeschrieben, ist der ganze Erlös Gewinn – und bei Umsatzsteuerpflicht berechnest du darauf auch Umsatzsteuer.
Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitfenster angeschafft werden. Auch die 75-%-AfA für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG) verlangt nach dem Gesetzeswortlaut nur eine Anschaffung im Zeitraum, kein Neufahrzeug. Kläre Sonderfälle, etwa die Einlage eines privaten E-Autos, mit deiner Steuerberatung.
Wo trage ich die AfA in der Steuererklärung ein?
In der Anlage EÜR in den Zeilen 31 bis 38 und zusätzlich im Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR). Die Grundlagen der Gewinnermittlung erklärt der Ratgeber EÜR erstellen; was sofort absetzbar ist, steht unter geringwertige Wirtschaftsgüter und Betriebsausgaben absetzen.
Mehr über die passende Kontelio-Funktion: EÜR
Schritt für Schritt im Kontelio-Handbuch: Abschreibung (AfA)
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.