Kontelio Handbuch

Fristen und Pflichten

Alle Steuererklärungen der kommenden Monate mit Fälligkeit, Status und geschätztem Betrag, als Liste oder Kalender.

Verfügbar in den Tarifen: Business Pro

Unter Fristen und Pflichten sehen Sie, welche Steuererklärungen wann fällig sind und wie weit jede ist. Kontelio leitet die Pflichten aus Ihren Einstellungen und Buchungen ab; Sie müssen sie nicht selbst anlegen. Die Liste reicht von drei Monaten zurück bis gut ein Jahr voraus.

Die Pflichten in zeitlicher Reihenfolge
Die Pflichten in zeitlicher Reihenfolge

Die nächsten Fristen ansehen

  1. Die Ansicht Liste zeigt alle Pflichten nach Fälligkeit sortiert, mit Pflicht, Zeitraum, Status und Schätzung.
  2. Klicken Sie auf den Namen einer Pflicht, zum Beispiel Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die zugehörige Erklärung öffnet sich, bei Anlage EÜR und Gewerbesteuer für den angegebenen Betrieb.
  3. Mit Kalender wechseln Sie zur Monatsansicht. Mit den Pfeilen blättern Sie die Monate durch; jede Pflicht steht am Tag ihrer Fälligkeit.
Die Monatsansicht der Pflichten
Die Monatsansicht der Pflichten

Steht unter einem Datum ein Hinweis wie „fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag → nächster Werktag“, hat Kontelio die Frist verschoben. Dafür nutzt Kontelio die Feiertage des Bundeslandes Ihres Finanzamts.

Welche Pflichten erscheinen

PflichtWann sie erscheintFrist
Umsatzsteuer-VoranmeldungFür jeden Monat oder jedes Quartal laut Ihrem Umsatzsteuerprofil. Als Kleinunternehmer nur für Quartale mit Beträgen, die auch Kleinunternehmer melden (etwa § 13b UStG).10. des Folgemonats; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später
Zusammenfassende MeldungJe Quartal mit innergemeinschaftlichen Umsätzen an Unternehmen.25. Tag nach Quartalsende
UmsatzsteuererklärungFür jedes Jahr mit Umsatzsteuerprofil.31. Juli des Folgejahres
Anlage EÜRJe Betrieb und Jahr, in dem der Betrieb tätig war. Die Anlage AVEÜR folgt dieser Frist.31. Juli des Folgejahres
GewerbesteuererklärungJe Betrieb der Art Gewerbe und Jahr.31. Juli des Folgejahres
Gewerbesteuer-VorauszahlungFür die Steuerschulden aus dem Gewerbesteuerbescheid, die Sie unter Steuerzahlungen und -erstattungen erfasst haben.15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Status

StatusBedeutung
AnstehendDie Frist liegt mehr als sieben Tage in der Zukunft.
Bald fälligDie Frist endet in höchstens sieben Tagen.
ÜberfälligDie Frist ist abgelaufen und die Erklärung ist nicht festgeschrieben.
FestgeschriebenDie Erklärung ist festgeschrieben, die Übermittlung aber noch nicht erfasst.
ÜbermitteltDie Übermittlung ist erfasst.
VeraltetDie Buchungen weichen von der festgeschriebenen Version ab.

Der Status ändert sich nur durch das, was Sie in der Erklärung tun (festschreiben, Übermittlung erfassen, berichtigen) und durch das Datum. Wie das geht, beschreibt Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Gut zu wissen

  • Schätzung ist bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung das voraussichtliche Ergebnis aus den heutigen Buchungen, nach dem Festschreiben der Betrag der letzten Version. Bei Vorauszahlungen steht dort der eingetragene Betrag. Für die Jahreserklärungen zeigt Kontelio keine Schätzung.
  • Vor den Fristen kann Kontelio Sie erinnern; die Erinnerungen finden Sie unter Benachrichtigungen.
  • Fehlt eine erwartete Pflicht, prüfen Sie Voranmeldungszeitraum und Dauerfristverlängerung unter Steuerpflichtiger sowie Art und Zeitraum Ihrer Betriebe unter Tätigkeiten.
  • Sind Sie nur für einzelne Betriebe freigeschaltet, sehen Sie nur deren Anlage EÜR und Gewerbesteuer, nicht die Pflichten des ganzen Unternehmens wie Umsatzsteuer-Voranmeldung, ZM und Umsatzsteuererklärung.

Vereinfachter Modus

Im vereinfachten Modus heißt der Bildschirm Fristen und Erklärungen und zeigt dieselben Pflichten als Aufgabenliste, gruppiert nach Überfällig, Nächste 30 Tage, Später und Bereits abgegeben. Jede Zeile hat eine Schaltfläche für den nächsten Schritt:

  • Prüfen und Zeitraum abschließen öffnet die Erklärung, solange sie nicht festgeschrieben ist.
  • Nach dem Festschreiben hängt der Schritt davon ab, wer laut Ihrem Profil die Erklärungen abgibt: So füllen Sie es in ELSTER aus (Sie selbst), An Steuerberater senden (Ihre Steuerberatung erhält das PDF und die Buchungsliste als CSV per E-Mail) oder In ELSTER bereits abgegeben.
  • Nachweis ansehen zeigt bei abgegebenen Erklärungen das Übertragungsprotokoll, Berichtigte Fassung erstellen erzeugt bei abweichenden Buchungen die Berichtigung.

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