Kontelio Handbuch

Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung je gewerblichem Betrieb in vier Schritten prüfen, festschreiben und in ELSTER übertragen.

Verfügbar in den Tarifen: Business Pro

Unter Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) stellt Kontelio die Gewerbesteuererklärung für jeden Betrieb der Art Gewerbe und jedes Jahr zusammen: den Gewinn aus der Anlage EÜR des Betriebs und die gezahlten Vorauszahlungen. Kontelio übermittelt die Erklärung nicht: Sie übertragen die Werte in ELSTER und erfassen die Übermittlung hier.

Die Gewerbesteuererklärung eines Betriebs mit ihren vier Schritten
Die Gewerbesteuererklärung eines Betriebs mit ihren vier Schritten

Eine Erklärung öffnen

  1. Wählen Sie oben das Jahr. Die Liste zeigt nur Betriebe der Art Gewerbe; freiberufliche Tätigkeiten sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Gibt es keinen solchen Betrieb, sagt die Seite das.
  2. Klicken Sie auf das Jahr in der Zeile des Betriebs.
  3. Gehen Sie mit Weiter durch die vier Schritte.
SchrittInhalt
Allgemeine AngabenSie, der Betrieb, die Gemeinde und ihr Gemeindeschlüssel. Fehlt die Gemeinde, ergänzen Sie sie über Einstellungen des Betriebs bearbeiten.
GewerbeertragGewinn aus Gewerbebetrieb: der Gewinn der Anlage EÜR des Betriebs (Zeile 219), auf volle Euro gerundet.
VorauszahlungenDie Vorauszahlungen des Jahres je Quartal, aus Steuerzahlungen und -erstattungen.
Prüfen und abgebenGewinn und Summe der Vorauszahlungen zur Kontrolle, Festschreiben und Übertragen.

Gewinn und Vorauszahlungen

Der Schritt mit den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen je Quartal
Der Schritt mit den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen je Quartal

Der Gewinn wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet (ab 50 Cent aufgerundet, auch bei einem Verlust). Ist die Anlage EÜR des Jahres noch nicht festgeschrieben, stammt er aus ihrer Vorschau und kann sich ändern; ein Hinweis sagt das, und EÜR öffnen führt zur EÜR.

Die Vorauszahlungen tragen Sie nicht in der Erklärung ein. Kontelio zählt die unter Steuerzahlungen und -erstattungen gebuchten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen dieses Betriebs, je Quartal. Erstattungen stehen gesondert darunter und mindern die Vorauszahlungen nicht. Steuerzahlungen öffnen führt zu dieser Seite.

Festschreiben, übertragen und erfassen

Im Schritt Prüfen und abgeben:

  1. Klicken Sie auf Festschreiben, bestätigen Sie die Hinweise und dann Festschreiben. Die Erstellung läuft im Hintergrund.
  2. Klicken Sie auf Übermittlung vorbereiten und übertragen Sie die Werte mit dem Kopiersymbol (⧉) in die Gewerbesteuererklärung in ELSTER.
  3. Klicken Sie nach der Abgabe auf Übermittlung erfassen und erfassen Sie Datum, Transferticket und bei Bedarf das Übertragungsprotokoll.

Status, Versionen und Berichtigung funktionieren wie bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung, siehe Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Gut zu wissen

  • Schreiben Sie zuerst die Anlage EÜR fest. Dann ist der Gewinn der Gewerbesteuererklärung endgültig.
  • Die allgemeine Frist ist der 31. Juli des Folgejahres. Die Vorauszahlungen aus dem Gewerbesteuerbescheid erfassen Sie als Steuerschulden unter Steuerzahlungen und -erstattungen; ihre Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) erscheinen unter Fristen und Pflichten.
  • Erklärungen, die vor dieser Version festgeschrieben wurden, lassen sich weiterhin öffnen.
  • Das Festschreiben der Gewerbesteuererklärung sperrt keine Buchungen.

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