Rechnungskorrekturen
Rechnungskorrekturen und Stornorechnungen prüfen, stellen, versenden und erstattete Beträge im Blick behalten.
Unter Rechnungskorrekturen finden Sie alle Belege, mit denen Sie eine gestellte Rechnung ganz oder teilweise aufheben. Sie entstehen immer aus einer Rechnung oder einer Retoure; hier prüfen, stellen und versenden Sie sie.

Wie eine Rechnungskorrektur entsteht
- Teilkorrektur: In der gestellten Rechnung mit Rechnungskorrektur. Sie wählen Grund, Datum und je Position die Zu korrigierende Menge; Kontelio legt einen Entwurf an. Siehe Rechnungen.
- Storno: In der gestellten Rechnung mit Stornieren. Kontelio erstellt die Stornorechnung über den ganzen Betrag und stellt sie sofort.
Rechnungskorrekturen finden
Geben Sie in Nummer, Kunde oder Text eine Nummer, einen Kunden oder einen Text ein und klicken Sie auf Übernehmen. Die Liste zeigt zu jeder Korrektur die Rechnung, den Grund und den Betrag. Ein Klick auf die Nummer öffnet sie.
Einen Entwurf stellen
- Öffnen Sie den Entwurf.
- Prüfen Sie Grund und Datum der Korrektur. Unter Text auf dem Beleg können Sie dem Kunden erklären, warum korrigiert wird.
- Mit Vorschau sehen Sie das PDF vorab. Änderungen sichern Sie mit Entwurf speichern.
- Klicken Sie auf Rechnung stellen und bestätigen Sie den Dialog.
Die Korrektur erhält eine Nummer aus ihrem eigenen Nummernkreis, wird mit ihrem Datum gebucht und kann danach nicht mehr geändert werden. Das PDF entsteht im Hintergrund; anschließend stehen PDF herunterladen und Senden zur Verfügung. Wurde die Rechnung als E-Rechnung verschickt, folgt die Korrektur demselben Format.
Einen Entwurf, den Sie nicht brauchen, entfernen Sie mit Löschen. Die Rechnung bleibt dann unverändert.
Status
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | Noch ohne Nummer und ohne Buchung; kann geändert und gelöscht werden. |
| Gestellt | Gestellt und gebucht. Der Kunde hatte schon mehr bezahlt, als nach der Korrektur offen ist; ihm steht eine Erstattung zu. |
| Ausgeglichen | Ausgeglichen: Der Betrag wurde mit der offenen Rechnung verrechnet oder vollständig erstattet. |
War die Rechnung noch offen, verringert die Korrektur einfach den offenen Betrag und ist sofort Ausgeglichen. Hat der Kunde schon bezahlt, erfassen Sie die Rückzahlung unter Zahlungen und ordnen sie der Rechnungskorrektur zu; dann wechselt sie zu Ausgeglichen.
Gut zu wissen
- Eine Rechnung lässt sich höchstens bis zu ihrem vollen Betrag korrigieren.
- Stellen, Löschen und Versenden erfordern das Recht, Rechnungen zu stellen. Mit Leserecht sehen Sie die Liste und die PDFs.